Vereinbarenwir mit dem Käufer die Überlassung unserer Produkte auf Zeit z. B. SoftwareLizenzen, so gelten folgende Bestimmungen:
- Das Nutzungsentgelt ist monatlich im Voraus zu leisten. Wenn gegeben zeitanteilig.
- Die Haftung für anfängliche Mängel ohne eigenes Verschulden ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine von uns zugesicherte Eigenschaft handelt.
- Wir sind bei Software, die der Käufer auf Hardware in seinem unmittelbaren Besitz nutzt, nicht zur Erhaltung des überlassenen Gegenstandes während der Vertragslaufzeit verpflichtet.
- Die Kalkulation des Produktpreises beruht, wenn nicht anders vertraglich verhandelt, auf dieser Aufgabenverteilung. Dem Käufer steht es frei, von uns ggf. entgeltlich angebotene Support- oder Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen.
- Die Installation von Anwendungssoftware erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Kosten des Käufers. Bei Software sind die Installation und Anwendung von Updates nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung gestattet und erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko des Käufers. Wir sind zur Einwilligung verpflichtet, soweit dies zur Erhaltung der Software erforderlich ist.
- Der Käufer kann gegenüber dem Nutzungsentgelt keine Minderung geltend machen, jedoch bleiben etwaige Ansprüche auf Rückzahlung des Nutzungsentgelts unberührt.
- Wir garantieren keine Nutzungsquote, außer dies ist vertraglich geregelt. Werden im Vertrag bestimmte Dritte bezeichnet, so gelten vorrangig deren Nutzungs- und Leistungsbedingungen.
- Der Käufer darf nur Inhalte speichern oder sonst verarbeiten, deren Nutzung nicht gegen das deutsche oder eines im Nutzungsbereich der Dienstleistung befindlichen, ausländisches Recht verstößt, im Widerspruch zum Datenschutzrecht steht oder gegen Schutzrechter Dritter verstößt. Wir sind bei der berechtigt, den Zugang zu unseren Produkten bis zum Abschluss einer rechtlichen Prüfung sofort vorläufig zu sperren, wenn Anhaltspunkte für eine Verletzung der vorstehenden Pflichten bestehen oder von Dritten oder Behörden nicht offensichtlich unbegründete Beanstandungen gegen Inhalte oder Nutzungshandlungen des Käufers vorgebracht werden.
- Nutzt der Käufer Systeme, die nicht nach den neuesten Datenschutzbestimmungen ausgelegt sind, haften wirdafür nicht.
- Der Käufer ist zur Kündigung wegen Nichtgewährung oder Entziehung des vertragsgemäßen Gebrauchs erst nach Ablauf einer angemessenen und kommunizierten Frist zur Ersatzlieferung berechtigt. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn wir die Ersatzlieferung explizit verweigert haben oder besondere Umstände vorliegen, die eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen rechtfertigen.
- Für Software, die dem Käufer überlassen worden ist, gilt nach Beendigung des Vertrages, dass alle etwaigen Kopien der Software oder von Teilen davon so zu löschen sind, dass eine Wiederherstellung technisch ausgeschlossen ist. Dies hat der Käufer schriftlich zu versichern. Wir sind berechtigt, die Löschung auf unsere eigenen Kosten vor Ort beim Käufer nach Vorankündigung zu überprüfen und dafür auch Zugriff auf alle erforderlichen Einrichtungen, wie insbesondere Computer und EDV Anlagen des Käufers zu nehmen. Der Käufer wirkt dabei in erforderlichem Umfang mit und trägt bei Missbrauch die Kosten der Prüfung.
- Für Lizenzänderungen von Software dritter Hersteller und höhere Kosten, die damit in Verbindung stehen haften wir nicht. Tragen wir vertragliche bedingt diese Kosten, werden diese, wenn nicht anders vertraglich geregelt, an den Käufer weiterverrechnet.