Allgemeine Geschäftsbedingungen der Synpheon GmbH

Allgemeines

  1. Sämtliche Verträge über Leistungen sowie Schuldverhältnisse durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten mit einem Käufer oder möglichen Käufer, unterliegen den folgenden Bedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Verträge und geschäftliche Kontakte in der Fassung, die wir bei Zustandekommen eines Schuldverhältnisses bekannt geben.

Geltungsbereich

  1. Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Sämtliche Ergänzungen oder Abänderungen erfordern die explizite und schriftliche Zustimmung durch eine unterschriftsberechtigte Person unsererseits. Diese Bedingung gilt auch für die Ergänzung oder Abänderung von bereits geschlossenen Verträgen.
  2. Änderungen der Bedingungenwerden bei Dauerschuldverhältnissen dem Käufer jeweils schriftlich mitgeteiltund gelten als bestätigt, wenn der Käufer das Dauerschuldverhältnis fortsetztund den neuen Bedingungen nicht explizit innerhalb von 3 Wochen nach Erhaltwiderspricht.

Begriffsbestimmung

  1. Unter dem Begriff Produkt, verstehen wir jegliche von uns erbrachte Leistung (Softwareprogrammierung, Beratung, Dienstleistung, Coding)

Angebotsprozess

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich. Angebote gelten als angenommen, wenn sie von beiden Parteien schriftlich bestätigt wurden, oder mögliche Vorauszahlungen geleistet wurden.
  2. An allen dem Käufer überlassenen Dokumente und Daten (z. B. Dokumentationen, Abbildungen, Anleitungen, Kalkulationen, Code, Datenbanken, Datenträger) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen nicht für andere als die im Vertrag geregelten Zwecke benutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  3. Der Käufer ist bezüglich aller Inhalte zur Geheimhaltung verpflichtet. Wir sind berechtigt, den Zugriff auf sowie die Nutzung unserer Produkte (Quellcode, Kalkulationen) zu verweigern, sollte die Geheimhaltung nicht gewährleistet sein. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung wird von einer Beendigung des Vertrages nicht berührt.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, unser Angebot sowie die darauf basierende Projektplanung sorgfältig auf Richtigkeit zu prüfen. Das gilt insbesondere für Projektangebote, in denen wir zum Zwecke der Abschätzung, Kalkulation und Bewertung Annahmen treffen mussten. Sollten die Annahmen nicht der Wirklichkeit entsprechen, ist der Käufer dazu verpflichtet, dies unverzüglich zu melden. Für Abweichungen vom Projektablauf zum Angebot, die auf Informationsmangel, Fehlinformationen und/oder eine fehlerhafte Korrektur des Angebots und/oder des Projektplans zurückzuführen sind, haftet der Käufer.
  5. Wir sind berechtigt, für klar definierte Arbeitspakete, Unteraufträge an Dienstleister zu erteilen sowie Software Dritter zu verwenden.
  6. Wird auf Wunsch des Käufers ein Kostenvoranschlagerstellt, so sind die Kosten entsprechend Zeitaufwand vom Käufer zu erstatten.

Leistungsbeschaffenheit

  1. Unsere Produkte sowie die Resultate unserer Dienstleistungen sind ausschließlich für die Nutzung durch den Käufer bestimmt.
  2. Angaben zur Beschaffenheit eines Produkts oder einer Leistung enthalten keine Garantie im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB und keine Garantie im Sinne des § 443 BGB, wenn wir eine solche nicht ausdrücklich schriftlich übernommen haben. Leistet ein Dritthersteller eines Produktes eine Garantie, wird diese an den Käufer weitergegeben; der Umfang der erteilten Herstellergarantie ergibt sich aus den Garantiebedingungen des dritten Herstellers.
  3. Werden Produkte aufgrund von Vorgaben des Käufers erstellt oder verändert so sind wir nicht verpflichtet diese Vorgaben zu überprüfen außer dies wurde explizit vertraglich vereinbart.
  4. Dem Käufer stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, die auf seine Vorgaben oder vom Käufer verwendete von Dritten gelieferte Hard- oder Software zurückzuführen sind.
  5. Software, die individuell für die Bedürfnisse des Käufers hergestellt oder angepasst worden ist, ist keine Standardsoftware. Die Parteien akzeptieren, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist eine fehlerfreie Software auf Basis einer vollständigen Individualisierung herzustellen.
  6. Der Käufer sorgt für die Herstellung der Anforderungen, die zur Nutzung unserer Produkte notwendig sind. Diese Anforderungen werden dem Käufer mitgeteilt.
  7. Sind für die Umsetzung unserer Dienstleistung Validierungen, Tests und ähnliche Prozesse notwendig, wird der Käufer die Zuarbeit und Anwesenheit fachlich-relevanter Mitarbeiter sicherstellen. Wenn notwendig, wird der Käufer den laufenden Betrieb seiner betroffenen Softwaresysteme pausieren.
  8. Während wir bemüht sind, die Aktualität, Integrität und Sicherheit unserer Produkte aufrechtzuerhalten, können wir dies jedoch nicht garantieren.

Nutzungsrechte

  1. Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Käufer über. Soweit vor vollständiger Bezahlung Nutzungsmöglichkeiten erlaubt werden, dürfen wir diese jederzeit widerrufen.
  2. Bei allen Produkten gelten Nutzungsbedingungen des Herstellers. Dem Käufer werden diese Nutzungsbedingungen auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Soweit sich nicht aus diesen oder zwischen dem Käufer und uns vereinbarten Nutzungsbedingungen, etwas anderes ergibt, gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.
  3. Der Käufer erhält, soweit nichts anderes vereinbart wird, eine zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Erlaubnis zur Nutzung der Software. Diese Erlaubnis ist gebunden an mindestens eine erworbene Lizenz zur Nutzung der Software. Diese Lizenzen sowie die Nutzungsrechte sind nicht übertragbar. Die Erteilung von Nutzungsrechten an Dritte ist dem Käufer nicht gestattet. Die Nutzung einer erworbenen Lizenz ist nur von einem einzigen Nutzer gestattet.
  4. Der Käufer ist nicht befugt, jegliches ihm überlassenes Material (inklusive Software) zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu verändern oder zu bearbeiten. Gesetzlich zwingende Vorgaben werden hiervon nicht berührt.
  5. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung des Käufers gegen die vorstehenden Bestimmungen sind wir unbeschadet anderer Rechte befugt, eine Vertragsstrafe zu verlangen, die im Einzelfall von uns gemäß § 315 BGB festgesetzt wird.
  6. Eine Kündigung von einer oder mehrerer Lizenzen ist im Rahmen der vereinbarten Fristen möglich. Diese Kündigung muss in Schriftform und explizit erfolgen.

Preise und Vergütung

  1. Alle Preise gelten in EURO exklusive Mehrwertsteuer.
  2. Bei einem Dauerschuldverhältnis von mehr als 4 Wochen, sind wir berechtigt, für die Zurverfügungstellung von Personal sowie Arbeitsmaterial eingetretene Kosten, Zwischenrechnungen zu stellen.
  3. Kündigt der Käufer nach § 648 BGB bevor wir mit der Leistungsausführung begonnen haben, steht uns eine pauschale Vergütung von 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu. Je nach Schwere des Ausfalls kann diese Vergütung von uns neuberechnet und angepasst werden.
  4. Stellen wir nach Vertragsschluss fest, dass vom Käufer angegebene Annahmen oder relevante Informationen die zur Leistungserbringung unsererseits notwendig sind, nicht zutreffend, so ist der Käufer verpflichtet, etwaigen Mehraufwand nach den vereinbarten, hilfsweise unseren üblichen Sätzen zu vergüten. Abweichend kann unsererseits mit dem Käufer ein Nachtragsangebot verhandelt werden.
  5. Entstehen durch den Käufer geschuldete Wartezeiten, Verzögerungen im Projektablauf sowie Terminverschiebungen, müssen diese spätestens 2 Wochen vor Eintreten uns gemeldet werden. Tritt keine, oder eine verspätete Meldung ein, behalten wir uns vor, unseren üblichen Satz für die ausgefallenen Tage zu berechnen, sollte eine alternative verrechenbare Nutzung der geplanten Ressourcen nicht möglich sein.

Zahlungsbedingungen

  1. Der Käufer stimmt zu, dass eine elektronische Rechnungsübermittlung möglich ist.  Der Käufer muss eine hierfür notwendige E-Mail-Adresse bestimmen. Im Falle einer postalischen Rechnungsstellung können zusätzliche Gebühren anfallen.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Ist ein Zahlungstermin nicht vereinbart, so richtet sich der Eintritt des Verzuges nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Bei Überweisungen richtet sich die Rechtzeitigkeit der Zahlungen nach dem Zahlungseingang auf unserem Konto.
  4. Wir sind berechtigt, Zahlungen auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen.

Aufrechnungsrechte

  1. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis berechtigt.

Abtretung

  1. Die Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Anwendungsbereich des § 354a HGB.

Leistungsverzug

  1. Sämtliche Termine und Fristen für die Erbringung von Leistungen durch uns sind nur verbindlich, wenn sie von uns als verbindlich bezeichnet worden sind.
  2. Wir geraten ausschließlich durch Mahnung des Käufers in Verzug.

Selbstbelieferung

  1. Da wir zur Leistungserbringung und Bereitstellung unserer Lösungen Dienste von Drittanbietern nutzen, können wir vom Vertrag zurücktreten, sollten diese Dienste nicht mehr, oder nicht mehr zu vertretbaren Kosten, zur Verfügung stehen und das Ersetzen mit einem adäquaten anderen Dienst nicht zumutbar sein. Sollte die Leistungserbringung temporär unterbrochen sein bedingt durch Ausfälle von Drittanbieterdiensten behalten wir uns das Recht vor, die betroffenen Vertragsbestandteile für den Zeitraum des Ausfalls ebenfalls zu unterbrechen.

Leistungshindernisse

  1. Von uns nicht zu vertretenden Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungslaufzeit. Dies gilt insbesondere für höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Käufers. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
  2. Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung der Lieferung oder Leistung verhandeln oder wir ein Nachtragsangebot unterbreiten, nachdem sich Annahmen in unserem Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.
  3. Die Einhaltung unserer Leistungserfüllung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

Verzug

  1. Im Rahmen des Schadensersatzes wegen Verzugs des Käufers behalten wir uns vor, 10 % des vereinbarten Preises netto zu fordern. Im Rahmen des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung können wir 30 % des vereinbarten Preises netto als Entschädigung ohne Nachweis fordern. Diese Bestimmungen gelten, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.

Anspruchsgefährdung

  1. Wird nach Vertragsschlusserkennbar, dass unser Anspruch auf Gegenleistung durch mangelndeLeistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, so hat der Käufer Sicherheit zuleisten. Besteht unsere vertragliche Pflicht in einer Dienstleistung oder Bereitstellungeiner für den Käufer zu beschaffenden, nicht jederzeit anderweitig nutzbaren Ressourcen,so können wir von dem Käufer verlangen, dass er in Höhe unserer damitverbundenen Kosten in Vorleistung tritt.
  2. Wir können auch beiGefährdung anderer Ansprüche aus dem gleichen rechtlichen Verhältnis unsereLeistungen verweigern. (§ 321 BGB , Es gilt § 321 BGB, § 273 BGB)
  3. Ist Ratenzahlungvereinbart, so tritt die Fälligkeit der gesamten Restforderung ein, wenn der Käufersich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise imVerzug befindet. Stundungsabreden werden unwirksam, wenn der Käufer mit einer Leistungin Verzug gerät oder die Voraussetzungen des § 321 BGB im Hinblick auf eineForderung eintreten.

Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns erbrachten Dienstleistungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor. Produkte, die nur über Lizenz bereitgestellt sind, bleiben unser Eigentum. Wenn der Käufer sich mit der Zahlung des Kaufpreises sowie Lizenzgebühren ganz oder teilweise in Verzug befindet, behalten wir uns vor, den Zugang zu unserem Produkt ganz oder teilweise zu sperren.
  2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

Haftungsbeschränkung

  1. Haben wir auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherungen gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundenen Nachteile des Kunden, zum Beispiel höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch den Versicherer. Für leicht fahrlässig durch einen mangelhaften Liefergegenstand verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
  2. Unabhängig von einem Verschulden unsererseits bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, oder nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
  3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der synpheon GmbH für von uns durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
  4. Der Käufer stellt uns vonallen Ansprüchen seiner Erfüllungsgehilfen oder sonstiger von ihm eingesetzter Dritter frei.

Ansprüche des Käufers bei Mängeln

  1. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Rechte des Käufers wegen Sachmängeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Untersuchung und Rüge (§ 377 HGB).
  2. Nacherfüllung. Wir sind berechtigt, den Mangel nach eigenem Ermessen durch Nachbesserung zu beseitigen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern. Nur bei erheblichen Mängeln ist ein Rücktritt vom Vertrag zulässig. Weiterhin ist dieser ausgeschlossen, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist oder überwiegend verantwortlich für den Mangel ist. Bevor ein Fehlschlag festgestellt werden kann, muss uns ein angemessener Zeitraum zur Nachbesserung geboten worden sein.
  3. Sachmängel bei zugelieferter Software
  • Abweichend gilt bei Lieferung von Standardsoftware dritter Hersteller sowie bei Einschaltung Dritter bei Pflegeleistungen, dass wir zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsere entsprechenden Ansprüche gegen unseren Lieferanten, den Hersteller oder sonstigen Dritten an den Käufer abtreten können. Der Käufer muss in diesem Falle vor der Geltendmachung seines Rechts auf Nacherfüllung durch uns, unseren Lieferanten oder den Hersteller notfalls gerichtlich auf Nacherfüllung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz in Anspruch nehmen, es sei denn dies ist für den Käufer unzumutbar. Entstehen dem Käufer dabei Kosten, die er trotz Zwangsvollstreckung nicht beim betroffenen dritten Hersteller beitreiben kann, so sind wir dem Käufer zum Ersatz verpflichtet.
  • Das Vorstehende gilt auch, wenn wir die Software für die Bedürfnisse des Käufers angepasst, konfiguriertoder sonst verändert haben, es sei denn, der Sachmangel ist durch unsereLeistung verursacht worden.
  1. Eingriffe des Käufers. Im Falle von Eingriffen des Käufers in die Ware, insbesondere in den Programmcode, die nicht vertraglich, durch die Nutzungsbestimmung, oder durch sonstige technische Dokumentationen und offiziellen Schriftstücke ausdrücklich erlaubt sind, stehen dem Käufer keine Ansprüche wegen Mängeln zu. Die Beweispflicht, dass ein Mangel nicht auf Änderungen seitens des Käufers, am Code zurückzuführen ist, liegt beim Käufer.
  2. Es geltendie gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung. Alle übrigen Sachmängelansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr.

Mitwirkung des Käufers bei Mängeln

  1. Eingetretene Mängel müssen seitens Käufer so präzise wie möglich, schriftlich dargestellt werden. Für eine etwaige Nachbesserung hat uns der Käufer jegliche zur Beseitigung notwendigen Informationen und Zugriffsrechte zur Verfügung zu stellen. Der Käufer hat uns die Möglichkeit zur Ferndiagnose zu ermöglichen. Ebenfalls ist der Käufer dazu verpflichtet zur Beseitigung notwendiges Personal in ausreichender Menge und Schulung bereitzustellen, die die Beseitigung in vollem Umfang unterstützen. Bei Korrekturmaßnahmen vor Ort ist uns ungehinderter Zugang zum mangelhaften Produkt zu geben und alle erforderlichen Maßnahmen zur sicheren und schnellen Fehlerbehebung zu treffen.
  2. Ist die Inanspruchnahme unserer Zeit zur Behebung eines Mangels nicht auf einen Fehler unsererseits, sondern auf eine Fehlerart, die ohne unser Verschulden eingetreten ist (z. B. Fehlbedienung, Anwenderfehler, unsachgemäßer Eingriff) zurückzuführen, hat der Käufer jegliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Überprüfung stehen zu ersetzen.
  3. Verletzt der Käufer Rechte Dritter, oder wird er zur Unterlassung der Verwendung unserer Produkte verpflichtet, so hat er uns zu informieren.

Teilleistung

  1. Teillieferungen, Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig.

Softwarepflege und Wartung

  1. Für die Pflege oder Wartungvon Software bedarf es eines gesonderten Vertrages. Es gelten hierfür unsere Ergänzenden Vertragsinhalte.

Tätigkeit beim Käufer

  1. Wir behalten uns vor, eigenständig zu entscheiden, wo unsere Leistungen erbracht wird. Besteht die Möglichkeit der Leistungserbringung von unserem Standort aus, dürfen wir jederzeit davon Gebrauch machen, wenn dies nicht im Widerspruch zur Qualität der Leistungserbringung steht.
  2. Werden Leistungen unsererMitarbeiter oder Partner vor Ort erbracht, so sorgt der Käufer auf eigeneKosten für geeignete Räumlichkeiten und Infrastruktur. Hierbei ist der Käuferselbst dafür verantwortlich, dass Maßnahmen unsererseits, die zur Leistungserbringung notwendig sind, nicht in den normalen Geschäftsbetrieb desKäufers eingreifen. Für Verzögerungen des Alltagsgeschäfts haften wir nicht.
  3. Gegenüber unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen steht dem Käufer kein Weisungsrecht zu.

Abnahmen

  1. Auf unseren Wunsch hin sindfür abgrenzbare Leistungsteile Teilabnahmen durchzuführen. Die letzteTeilabnahme ist automatisch die Endabnahme.
  2. Der Kunde ist verpflichtet,notwendige Ressourcen mit ausreichend Zeit für eine Abnahme bereit zu stellen.Sollte eine Abnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist unter Nennungeines wichtigen Mangels stattfinden, gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

Gebrauchsüberlassung auf Zeit

Vereinbarenwir mit dem Käufer die Überlassung unserer Produkte auf Zeit z. B. SoftwareLizenzen, so gelten folgende Bestimmungen:

  1. Das Nutzungsentgelt ist monatlich im Voraus zu leisten. Wenn gegeben zeitanteilig.
  2. Die Haftung für anfängliche Mängel ohne eigenes Verschulden ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine von uns zugesicherte Eigenschaft handelt.
  3. Wir sind bei Software, die der Käufer auf Hardware in seinem unmittelbaren Besitz nutzt, nicht zur Erhaltung des überlassenen Gegenstandes während der Vertragslaufzeit verpflichtet.
  4. Die Kalkulation des Produktpreises beruht, wenn nicht anders vertraglich verhandelt, auf dieser Aufgabenverteilung. Dem Käufer steht es frei, von uns ggf. entgeltlich angebotene Support- oder Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen.
  5. Die Installation von Anwendungssoftware erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Kosten des Käufers. Bei Software sind die Installation und Anwendung von Updates nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung gestattet und erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko des Käufers. Wir sind zur Einwilligung verpflichtet, soweit dies zur Erhaltung der Software erforderlich ist.
  6. Der Käufer kann gegenüber dem Nutzungsentgelt keine Minderung geltend machen, jedoch bleiben etwaige Ansprüche auf Rückzahlung des Nutzungsentgelts unberührt.
  7. Wir garantieren keine Nutzungsquote, außer dies ist vertraglich geregelt. Werden im Vertrag bestimmte Dritte bezeichnet, so gelten vorrangig deren Nutzungs- und Leistungsbedingungen.
  8. Der Käufer darf nur Inhalte speichern oder sonst verarbeiten, deren Nutzung nicht gegen das deutsche oder eines im Nutzungsbereich der Dienstleistung befindlichen, ausländisches Recht verstößt, im Widerspruch zum Datenschutzrecht steht oder gegen Schutzrechter Dritter verstößt. Wir sind bei der berechtigt, den Zugang zu unseren Produkten bis zum Abschluss einer rechtlichen Prüfung sofort vorläufig zu sperren, wenn Anhaltspunkte für eine Verletzung der vorstehenden Pflichten bestehen oder von Dritten oder Behörden nicht offensichtlich unbegründete Beanstandungen gegen Inhalte oder Nutzungshandlungen des Käufers vorgebracht werden.
  9. Nutzt der Käufer Systeme, die nicht nach den neuesten Datenschutzbestimmungen ausgelegt sind, haften wirdafür nicht.
  10. Der Käufer ist zur Kündigung wegen Nichtgewährung oder Entziehung des vertragsgemäßen Gebrauchs erst nach Ablauf einer angemessenen und kommunizierten Frist zur Ersatzlieferung berechtigt. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn wir die Ersatzlieferung explizit verweigert haben oder besondere Umstände vorliegen, die eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen rechtfertigen.
  11. Für Software, die dem Käufer überlassen worden ist, gilt nach Beendigung des Vertrages, dass alle etwaigen Kopien der Software oder von Teilen davon so zu löschen sind, dass eine Wiederherstellung technisch ausgeschlossen ist. Dies hat der Käufer schriftlich zu versichern. Wir sind berechtigt, die Löschung auf unsere eigenen Kosten vor Ort beim Käufer nach Vorankündigung zu überprüfen und dafür auch Zugriff auf alle erforderlichen Einrichtungen, wie insbesondere Computer und EDV Anlagen des Käufers zu nehmen. Der Käufer wirkt dabei in erforderlichem Umfang mit und trägt bei Missbrauch die Kosten der Prüfung.
  12. Für Lizenzänderungen von Software dritter Hersteller und höhere Kosten, die damit in Verbindung stehen haften wir nicht. Tragen wir vertragliche bedingt diese Kosten, werden diese, wenn nicht anders vertraglich geregelt, an den Käufer weiterverrechnet.

Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort ist beiVerträgen der Sitz unseres Unternehmens.

Rechtswahl

  1. Diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteienunterliegen dem materiellen deutschen Recht.

Vertragssprache

  1. Die Vertragssprache ist deutsch.

Gerichtsstand

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus einem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz unseres Unternehmens, wobei wir berechtigt sind, den Käufer an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

Referenzkundenliste

  1. Der Kunde gestattet uns, seinen Namen in eine Referenzkundenliste aufzunehmen. Wir dürfen den Namen sowie das Firmenlogo zum Zweck der Werbung in öffentlichen Medien jederzeit verwenden, um auf die Zusammenarbeit zu verweisen. Wir dürfen dies jedoch nur in einem angemessenen und zumutbaren Rahmen für den Kunden tun.

Schlussbestimmung

  1. Die Unwirksamkeit jeglicher Bestimmungen zwischen den Parteien hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien sind bei sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungen verpflichtet unwirksame Bestimmungen mit wirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen.